Versicherungsabwicklung
Sparen Sie bis zu 150,- (oder mehr) Ihrer Selbstbeteiligung - wie das geht, lesen Sie hier:
Vorbemerkungen:
- Glasbruch am Fahrzeug ist über Ihre Teilkaskoversicherung abgedeckt.
- Eine Vollkasko beinhaltet immer auch die Teilkaskoversicherung.
- Der Unterschied zwischen beiden: Die Teilkasko hat keinen Schadenfreiheitsrabatt, d.h., im Schadensfall wird sie nicht teurer. Sie "verlieren keine Prozente"...
Fall 1: Sie haben keine Voll- oder Teilkaskoversicherung
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich ein günstiges Angebot machen. Richtwerte können wir
Ihnen an dieser Stelle leider nicht nennen, da die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen sehr stark
ausgeprägt sind.
Fall 2: Sie haben eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung
In diesem Fall müssen Sie nichts bezahlen, egal ob Sie die Scheibe reparieren oder tauschen lassen.
Fall 3: Sie haben eine Teilkasko mit Selbstbeteiligung
- Es handelt sich um einen reparablen Steinschlag: Bei einer Steinschlagreparatur müssen Sie in der Regel nichts
bezahlen - die meisten Teilkaskoversicherungen übernehmen in Zusammenarbeit mit uns aus Kulanz die Kosten der Reparatur.
Sie sparen somit Ihre Selbstbeteiligung, in der Regel zwischen 150,- und 300,-. Dies gilt für alle teilnehmenden
Versicherungen. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns bitte an.
- Der Steinschlag kann nicht repariert werden bzw. die Scheibe ist gerissen: Die Scheibe muss getauscht werden. In
diesem Fall müssen Sie vom Gesamtschaden lediglich Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.
- Sonderfall: Sie sind bei einer Gesellschaft versichert, die mit uns eine spezielle Vereinbarung geschlossen hat. In
diesem Fall sparen Sie 75,- Ihrer Selbstbeteiligung.
Welche Gesellschaften das sind, erfahren Sie aktuell bei uns.